Der Kfz-Gutachter übernimmt für Sie die Beweissicherung und begutachtet den Unfallschaden. Wenn nötig bestimmt er auch objektiv den realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Natürlich wird Sie ein unabhängiger Kfz-Gutachter in technischen Angelegenheiten beraten und Ihnen bei der Schadensregulierung zur Seite stehen. Ich lege einen großen Wert auf guten Service und unterstütze Sie bis der Schaden geklärt ist. Außerdem haben Sie das Recht auf einen Rechtsanwalt, ich empfehle einen Verkehrsrechtsanwalt, dieser ist mit der aktuellen Rechtslage vertraut. Dieser wird Sie in rechtlichen Fragen beraten und Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Damit der Rechtsanwalt bei einem Rechtsstreit gesicherte Fakten vorbringen kann, ist es ratsam das Unfallfahrzeug von einem Kfz-Gutachter begutachten zu lassen. Der Kfz-Sachverständige dokumentiert hierbei nicht nur den Unfallschaden, sondern berechnet in Ihrem Auftrag auch die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeugrestwert. Mit dem erstellten Gutachten kann Ihr Rechtsanwalt Ihre Schadensersatzansprüche umfassend geltend machen. Ein Kostenvoranschlag dagegen hat vor Gericht keine Beweissicherungsfunktion.